17.09.2026
BVP fordert belastbare Entscheidungsgrundlage vor Freigabe von 3,15 Mio. Euro
BVP fordert belastbare Entscheidungsgrundlage vor Freigabe von 3,15 Mio. Euro
Der Bürgerverein Pulheim (BVP) will der Freigabe von 3,15 Mio. Euro für einen vierten Baukörper der Flüchtlingsunterkunft an der Bernhardstraße zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen. Für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss fordert die Fraktion zunächst eine nachvollziehbare Darstellung von Bedarf, Kosten und möglichen Lösungswegen.
Der Ratsbeschluss von 2024 hatte eine Erweiterung an weiter steigende Flüchtlingszahlen und fehlende geeignete Unterbringungsmöglichkeiten geknüpft. Die Verwaltung räumte im Juli selbst ein, diese Voraussetzung sei „nicht exakt eingetreten“. Gleichzeitig entstehen Anfang 2027 weitere 100 Plätze an der Donatusstraße, während die aktuelle Kapazitätsplanung zunächst mit einer konstanten Zahl von 852 untergebrachten Personen rechnet.
Auch die Berichte des Gesundheitsamtes rechtfertigen aus Sicht des BVP eine differenzierte Betrachtung. Sie dokumentieren zwar teilweise deutliche Mängel, sehen aber vielfach Reinigungen, Reparaturen und Sanierungen vor. Zahlreiche Maßnahmen sind bereits erledigt, beauftragt oder in Arbeit. Eine generelle Feststellung, dass die betroffenen Unterkünfte zwingend und dauerhaft geschlossen werden müssen, ergibt sich daraus nicht.
Offen bleibt ebenfalls die Wirtschaftlichkeit der später geplanten Nutzung als Interimsschule. Eine bezifferte Gegenüberstellung mit der Umsetzung bereits vorhandener Schulinterimsgebäude fehlt. Dabei müssen die 3,15 Mio. Euro für den vierten Baukörper vollständig in die Kosten der Variante Bernhardstraße einfließen. Den Ausschussmitgliedern liegt bislang auch keine schriftliche Bestätigung des Errichters vor, aus der hervorgeht, dass die konkrete Anlage tatsächlich wie vorgesehen zu einer Interimsschule umgebaut werden kann.
„Eine menschenwürdige Unterbringung und ausreichende Reserven sind für uns selbstverständlich“, erklärt BVP-Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch. „Bei einer Investition von 3,15 Millionen Euro erwarten wir aber eine vollständige und nachvollziehbare Gegenüberstellung von Bedarf, Kosten und möglichen Lösungswegen.“
Der BVP beantragt deshalb, die noch fehlenden Entscheidungsgrundlagen vor der Ratsentscheidung am 6. Oktober vorzulegen. Bis dahin soll der HFA keine positive Empfehlung zur Freigabe der 3,15 Mio. Euro aussprechen.


