Bürgerinfos

Allgemeine Vorstellung Bürgerinfos

Herzlich willkommen bei unseren Bürgerinfos! Der BVP ist nicht nur persönlich für Sie da, sondern auch digital. Hier stellen wir Ihnen wichtige Informationen zu kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ob Bürgerantrag, Bürgerbegehren/Bürgerentscheid, Mitdiskutieren in Ausschüssen oder die Einwohnerfragestunde – es gibt viele Möglichkeiten sich und seine Meinung/Vorschläge in die politische Diskussion einzubringen. Eine gute Gelegenheit sich zu engagieren, bietet auch die Mitarbeit beim BVP. Gemeinsam mit uns können sie in einem netten Team viel für unsere Stadt erreichen. Kontaktieren Sie uns gerne! Oder machen Sie bei unseren Umfragen mit, die wir in unregelmäßigen Abständen auf unserer Internetseite starten! Weiterhin bekommen Sie hier auch interessante Informationen aus NRW und vom Bund.

Bürgerantrag nach § 24 GO NRW

Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bietet für jede/jeden die Möglichkeit, sich schriftlich an den Rat zu wenden, um Anregungen und Beschwerden in einem Bürgerantrag einzubringen, zur Diskussion zu stellen und über die Inhalte beschließen zu lassen. Die gesetzlichen Grundlagen findet man in § 24 GO NRW.

Bürgeranträge sind für alle Themen möglich, für die eine Zuständigkeit des Rates vorliegt.

Themen für Antragsinhalte können zum Beispiel sein: KiTas/Schulen, Verkehrsberuhigung/Verkehrsplanung, ÖPNV, Klima-, Natur- und Umweltschutz, Inklusion, Integration und vieles mehr

Jede und jeder kann formlos einen Bürgerantrag stellen. Es gelten keine Einschränkungen, es gibt kein Mindestalter und man muss auch nicht in Pulheim wohnen. Das Anliegen muss sich aber auf Pulheim beziehen. Ein Bürgerantrag kann per E-Mail (Mailkontakt: buergermeister@pulheim.de), Fax oder Post an die Stadtverwaltung gestellt werden. Es ist sinnvoll gleichzeitig die Ratsfraktionen über den Bürgerantrag zu informieren, denn diese diskutieren/entscheiden letztendlich im Rat bzw. dem zuständigen Fachgremium über den Antrag. Je nach Thema wird der Bürgerantrag einem Fachausschuss zugeordnet. Dort wird er beraten und der Ausschuss gibt dann eine Empfehlung an das letztendliche Entscheidungsgremium (In Pulheim i. d. R. Haupt- und Finanzausschuss). Alle beratenden Gremien tagen in der Regel in öffentlicher Sitzung. Die Antragstellerin/der Antragsteller hat die Möglichkeit zu ihrem/seinem Anliegen zu sprechen und es zu erläutern.

Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

Mithilfe von Bürgerbegehren kann man politische Entscheidungen selbst in die Hand nehmen. Per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger entweder gegen eine Entscheidung des Stadt- oder Gemeinderates vorgehen oder selber ein dort noch nicht behandeltes Thema auf die politische Tagesordnung setzen. Auch die Räte selber können Abstimmungen auf den Weg bringen (Ratsbürgerentscheid). Grundsätzlich gilt, dass nur über solche Angelegenheiten beschlossen werden kann, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen (Einzelheiten s. § 26 GO NRW).

Ein Bürgerbegehren kann jederzeit eingereicht werden. Nur wenn es sich gegen einen Beschluss des Rates richtet, muss der Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses bei der Stadt eingegangen sein. Bei Beschlüssen die nicht bekannt gemacht werden müssen, beträgt die Frist drei Monate nach Sitzungstag

Die Voraussetzungen sind in § 26 Abs. 2 GO NRW aufgezählt. Zunächst muss das Begehren schriftlich eingereicht werden. Es muss die zur Entscheidung zu bringende Frage und eine Begründung enthalten. Außerdem müssen bis zu drei Personen benannt sein, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Bürger, die beabsichtigen ein Bürgerbegehren durchzuführen, teilen dies der Verwaltung schriftlich mit. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) mit. Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften anzugeben. Wenn die Kostenschätzung vorliegt, können die Vertretungsberechtigten bereits vor der Sammlung der Unterschriften eine Entscheidung beantragen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Dieser Antrag ist von den Vertretungsberechtigten und mindestens 25 Bürgern zu unterzeichnen und der Verwaltung vorzulegen. Über diesen Antrag muss die Stadtverordnetenversammlung innerhalb von acht Wochen entscheiden.

Das Bürgerbegehren muss von einer bestimmten Anzahl der Bürgerinnen und Bürger mitgetragen werden. Der notwendige Mindestanteil derer, die das Bürgerbegehren durch Eintragung in die Unterschriftenlisten unterstützen müssen, ist dabei nach der Einwohnerzahl der Gemeinde gestaffelt. In Pulheim sind es sechs Prozent der Bürgerinnen und Bürger. Bei der Unterschriftensammlung ist zu beachten, dass die Listen den vollen Wortlaut des Antrages und die Kostenschätzung der Verwaltung enthalten müssen. Die Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) müssen zweifelsfrei erkennbar sein und werden von der Gemeinde geprüft. Ist die Unterschriftensammlung abgeschlossen, so können die Unterlagen zur Prüfung überreicht werden. Das Datum der Übergabe ist maßgeblich für die Wahrung der Fristen. Danach werden die Unterlagen auf ihre Gültigkeit geprüft und dem Rat Bericht erstattet. Der Rat stellt fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist, sofern diese Entscheidung nicht bereits erfolgt ist. Der Rat kann entweder dem Bürgerbegehren entsprechen oder das Begehren ablehnen. Kommt es zu einer Ablehnung, wird binnen drei Monaten nach diesem Beschluss ein Bürgerentscheid durchgeführt. Bei einem Bürgerentscheid kann über die gestellte Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. In Pulheim beträgt diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Bürgerinnen/Bürger.

Mitdiskutieren in Fachausschüssen/Einwohnerfragestunde

Im öffentlichen Teil der Tagesordnung jeder Ratssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Die Fragestunde startet in der Regel bereits zu Beginn der Sitzung. Dort können Sie sich zu Wort melden und Ihre Frage/Fragen stellen. Achtung! Es sind wirklich nur Fragen erlaubt (keine Stellungnahmen o. ä.). Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister, ggf. erfolgt eine schriftliche Antwort.

In den Fachausschüssen haben Sie die Möglichkeit sich zu öffentlichen Tagesordnungspunkten zu Wort zu melden. Zu Beginn der Sitzung fragt der Ausschussvorsitzende nach, ob sich jemand von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern zu einem Tagesordnungspunkt äußern möchte. Dann müssen Sie sich namentlich melden und den TOP nennen, zu dem Sie etwas sagen möchten. Der Vorsitzende wird Ihnen dann im Verlauf der Sitzung entsprechend das Wort erteilen.

Gremien der Stadt Pulheim

Neben dem Rat der Stadt Pulheim, in dem die Ratsmitglieder der einzelnen Fraktionen und der Bürgermeister sitzen, gibt es noch folgende themenbezogene Gremien/Ausschüsse:

Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF)

Planungsausschuss (PA)

Umweltausschuss (UA)

Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr (TVA)

Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau (LHA)

Jugendhilfeausschuss (JHA)

Ausschuss für Soziales, Generationen und Integration (SGI)

Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

Wahlausschuss (WA)

Wahlprüfungsausschuss (WPA)

Seniorenbeirat

Gleichstellungsbeirat

Integrationsrat

Mobilitätsbeirat

Weitergehende Informationen sowie alle Sitzungstermine mit Tagesordnung (ca. 2 Wochen vor der Sitzung!) und Unterlagen zu den einzelnen Punkten finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Pulheim.